EuGH-Urteil im Verfahren bet-at-home: Österreichisches Glücksspielmonopol schwankt

EuGH-Urteil im Verfahren bet-at-home: Österreichisches Glücksspielmonopol schwankt
Die Beweislast liegt bei der Republik Österreich “Die Beweislast liegt hier aufseiten der Republik Österreich.”, so Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes Kepler Universität Linz. “Der EuGH gibt vor, das österreichische Monopol besonders streng zu prüfen, und präzisiert, wie die Werbeaktivitäten im Rahmen eines Monopols auszusehen haben. Besonders im Hinblick auf die Werbung der Österreichischen Lotterien GmbH wird es schwer, zu beweisen, dass hier keine expansionistische Geschäftspolitik verfolgt wird.” Gelingt es der Republik Österreich nicht, der Beweislast nachzukommen, so erlischt der Strafanspruch gegenüber Glücksspielanbietern, die über keine gültige Konzession verfügen.

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